Dienstag, 18. Juni 2019

Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremen Anschlag auf CDU-Politiker Walter Lübcke aus

Der Verdächtige Stephan E. hat eine lange Neonazi-Vergangenheit

 





Der Anschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist nach Einschätzung der Ermittler eine Tat mit rechtsextremem Hintergrund. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte am Montag, dass das Vorleben und die Äußerungen des dringend tatverdächtigen Stephan E. einen rechtsextremistischen Hintergrund nahelegten. 
Der Mann sei mit Taten in der rechtsextremen Szene aufgefallen.
Nach Informationen von "Zeit Online" wurde er wegen eines Vorfalls im November 1992 wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er hatte damals auf der Toilette des Wiesbadener Hauptbahnhofs einen Mann mit Migrationshintergrund mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Ein Jahr später wurde er laut "Süddeutscher Zeitung" für die Beteiligung an einem Rohrbombenanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im hessischen Hohenstein-Steckenroth zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Damals begründete er seine Tat unverhohlen mit ausländerfeindlichen Motiven.
Nach Informationen von "Spiegel Online" wurde der Mann dann wieder verurteilt, weil er sich 2009 an Ausschreitungen von Neonazis in Dortmund beteiligt hatte. Er erhielt eine Strafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen Landfriedensbruchs. Neonazis hatten dort eine Kundgebung des DGB zum 1. Mai angegriffen.  

Bundesanwaltschaft, SPON, SZ, Zeit Online

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