Der Bundesverfassungsschutz stuft den rechtsextremen "Flügel" um den AfD-Politiker Björn Höcke als Beobachtungsfall ein. Die Gruppierung werde wegen "erwiesener extremistischer Bestrebungen" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betrachtet, sagte Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang.
Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit
dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet
werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das
Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt
und gespeichert werden.
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