IT-Sicherheitsgesetz: Bundesregierung erhält Vetorecht für Bewerber beim Ausbau der 5G-Mobilfunknetze
Das neue IT-Sicherheitsgesetz soll maßgeblich regeln, unter welchen Umständen ein Telekommunikationsausrüster sogenannte kritische Komponenten für Deutschlands 5G-Mobilfunknetze beisteuern darf. Nicht "vertrauenswürdige" Ausrüster kann die Bundesregierung ausschließen.
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