Donnerstag, 23. Januar 2020

Türkei wirft EU Bruch des Flüchtlingsabkommens vor

Bundesregierung will keine Klimaflüchtlinge anerkennen

Ein Menschenrechtsausschuss der Uno hat entschieden, dass Klimaflüchtlinge Anspruch auf Asyl haben können, wenn ihr Leben in Gefahr ist. Die Bundesregierung widerspricht. 

 

 

Das deutsche Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention stellen beide auf Gefahren ab, die von anderen Menschen ausgehen. Sollte das Heimatland eines abgelehnten Asylantragstellers allerdings tatsächlich insgesamt unbewohnbar geworden sein, käme im konkreten Fall ein Abschiebungsverbot in Betracht.


 

Mittwoch, 22. Januar 2020

"Operation Machterhalt": Putins Verfassungsstreich

Putin könnte nach dem Ende seiner verfassungsgemäß letzten Amtszeit eine andere Position im Staat bekleiden, die es ihm erlauben würde, weiterhin de facto an der Macht zu bleiben und den handverlesenen Nachfolger in Schach zu halten.

 

 

 

https://www.swp-berlin.org/publikation/putins-verfassungsstreich-die-nachfolgefrage-in-russland-ist-weiterhin-offen/