Donnerstag, 23. Januar 2020

Bundesregierung will keine Klimaflüchtlinge anerkennen

Ein Menschenrechtsausschuss der Uno hat entschieden, dass Klimaflüchtlinge Anspruch auf Asyl haben können, wenn ihr Leben in Gefahr ist. Die Bundesregierung widerspricht. 

 

 

Das deutsche Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention stellen beide auf Gefahren ab, die von anderen Menschen ausgehen. Sollte das Heimatland eines abgelehnten Asylantragstellers allerdings tatsächlich insgesamt unbewohnbar geworden sein, käme im konkreten Fall ein Abschiebungsverbot in Betracht.


 

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