Der konkrete Vorschlag des Fördervereins Solarenergie für eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs lautet: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, die Abwehr der Klimakatastrophe zu stören, verächtlich zu machen oder gänzlich zu verhindern, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Tagessätzen bestraft. Im Wiederholungsfall ist die Strafe Haft“.
Spendenaufruf des "Förderverein Solarenergie" zur Strafbarkeit der "Verharmlosung des Klimawandels" |
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