Ein Abkommen soll den rechtlichen Rahmen für drei Schulen regeln, die analog zu den drei deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir gegründet werden sollen.
Als Standorte für die türkischen Schulen seien Berlin, Köln und
Frankfurt am Main im Gespräch. In diesen Städten leben viele türkische
und türkischstämmige Bürger. Die Türkei darf allerdings ebenso
wie andere Staaten nicht selbst als Schulträger in Deutschland
auftreten. Diese Rolle müssten private Vereine übernehmen.
Mit dem geplanten Abkommen soll auch die Rechtsgrundlage für die deutschen Auslandsschulen in der Türkei abgesichert werden.
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