Ab 1. Oktober drohen hohe Bußgelder
Gesetz gegen Hass im Netz tritt in Kraft
Am 1. Oktober tritt das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" in Kraft. Danach müssen sich Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichten, Hasskommentare zu löschen. Falls sie das nicht tun, droht ein hohes Bußgeld.
Die Firmen müssen ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit
Beschwerden bereithalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und jederzeit verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige
Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der
Beschwerde entfernt werden.Ist die Rechtswidrigkeit nicht
offensichtlich, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Innerhalb
dieser Zeit kann auch dem Urheber der gemeldeten Botschaft Gelegenheit
zu einer Stellungnahme gegeben werden.