Samstag, 30. September 2017

Ab 1. Oktober drohen hohe Bußgelder  

Gesetz gegen Hass im Netz tritt in Kraft 

 

Am 1. Oktober tritt das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" in Kraft. Danach müssen sich Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichten, Hasskommentare zu löschen. Falls sie das nicht tun, droht ein hohes Bußgeld.
Die Firmen müssen ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden bereithalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und jederzeit verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden.Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Innerhalb dieser Zeit kann auch dem Urheber der gemeldeten Botschaft Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.

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