Donnerstag, 31. Mai 2018

Netzwerkelementebetreiber De-Cix scheitert mit Klage gegen BND 

 
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt am Main abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am späten Mittwochabend eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab.
Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.

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