Freitag, 17. Juli 2020

Verfassungsgericht: Staatliche Datenzugriffsmöglichkeiten zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit

Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern.

 

 

 

 

Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Die manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, heißt es im Urteil zur Begründung. Die Eingriffsschwelle sei nicht verhältnismäßig geregelt.


 

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