Die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe haben mehrere Regelungen zur
sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Die
manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle
Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber
von Telefon- und Internetanschlüssen, heißt es im Urteil zur Begründung.
Die Eingriffsschwelle sei nicht verhältnismäßig geregelt.
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