Freitag, 6. November 2020

Bundestag entfristet Anti-Terror-Regelungen von 2002

Luftverkehrsunternehmen, Telekommunikationsanbieter und Finanzdienstleister müssen den Geheimdiensten auch künftig Auskunft geben, wenn es um die Abwehr einer terroristischen Bedrohung geht. Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat der Bundestag eine Reihe von Regelungen aus dem Jahr 2002 entfristet und dauerhaft gesetzlich verankert.








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