Waffenlieferungen an die Ukraine: "Fahren auf Sicht" – auch was das Völkerrecht angeht
Außer Frage steht, dass militärischer Beistand für die Ukraine selbst in größerem Umfang durch die UN-Charta gedeckt ist. In der Staatenpraxis wurden Waffenlieferungen an Kriegsparteien bislang nicht als indirekte Gewaltanwendung bewertet.
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