AfD darf weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden
Der Verfassungsschutz stuft die AfD als Bundespartei zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein, hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Montagmorgen entschieden. Die Partei darf damit weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.
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