Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Klage der Partei abgewiesen. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", teilte das Gericht mit. Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.
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