Donnerstag, 27. Juli 2017

Bundesverfassungsgericht: Abschiebung sogenannter Gefährder mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung sogenannter Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird. Die Regelung in § 58a des Aufenthaltsgesetzes sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es einem Beschluss der Gerichts. Der Paragraf ermöglicht es den Innenministerien, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben. (Az. 2 BvR 1487/17)

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