Mittwoch, 6. März 2019

Verurteilung der zurückkehrenden Frauen von IS-Kämpfern gestaltet sich als schwierig


Die Hürden liegen hoch. So reicht es nicht aus, wenn die Frauen dem IS angehört haben, sondern ihnen müssen konkrete Unterstützungsleistungen für die Organisation nachgewiesen werden können.

Generalbundesanwalt Frank schlägt nun vor, die Frauen mit dem Vorwurf von Plünderung vor Gericht zu bringen. Dabei beruft sich Frank auf zwei Militärgerichtsurteile im Zweiten Weltkrieg.

Wer in Gebieten, die der IS kontrollierte, ein von der Terrororganisation zugewiesenes Haus bewohnte, soll in Deutschland als Kriegsverbrecher verfolgt werden können. Denn: Wer sich Wohnraum aneigne, den die örtliche Bevölkerung aus Angst vor dem IS verlassen habe, begehe damit eine Plünderung nach Paragraph 9 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches.

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