Verwaltungsgericht Köln
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bleibt ausgesetzt. Provider wie die Deutsche Telekom müssen auch weiterhin nicht speichern, wer sich wann mit welcher IP-Adresse im Internet bewegt und wer wann mit wem telefoniert oder per SMS kommuniziert hat.
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