Freitag, 20. April 2018

Verwaltungsgericht Köln

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

 

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bleibt ausgesetzt. Provider wie die Deutsche Telekom müssen auch weiterhin nicht speichern, wer sich wann mit welcher IP-Adresse im Internet bewegt und wer wann mit wem telefoniert oder per SMS kommuniziert hat.
Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Freitag zufolge verstößt das deutsche Gesetz gegen Europarecht.

 

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