Montag, 2. Juli 2018

Ermittler erwirken erstmals Haftbefehl gegen zurückgekehrte IS-Anhängerin

 
 
 
 
Die Ermittler konnten nachweisen, dass die Beschuldigte zwischen September 2014 und Anfang 2016 im Irak für den IS als "Sittenpolizistin" auf Patrouille ging. 
Generalbundesanwalt Peter Frank will verstärkt auch gegen Anhängerinnen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vorgehen. In den meisten Fällen ist das aber schwierig, weil die Frauen zwar oft Kämpfer heiraten und gemeinsame Kinder im Sinne der IS-Ideologie erziehen, aber nicht selbst aktiv werden oder gar zur Waffe greifen.
Erst vor kurzem hatte die Bundesanwaltschaft in einem ähnlichen Fall einen Rückschlag hinnehmen müssen. Damals lehnte es der zuständige Bundesgerichtshof (BGH) ab, einen Haftbefehl gegen eine Frau aus Hessen zu erlassen, die in Syrien mit einem IS-Kämpfer zusammengelebt hatte. Zur Begründung hieß es, der bloße Aufenthalt einer Frau beim IS und ihre Teilnahme am Alltagsleben reichten dafür nicht aus.

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