Freitag, 11. August 2017

Nato bestätigt 

Für Guam gilt keine offizielle Beistandspflicht

 
Im Fall eines nordkoreanischen Angriffs auf die US-Pazifikinsel Guam wären Nato-Staaten wie Deutschland nicht verpflichtet, die Amerikaner militärisch zu unterstützen. Guam gehört nicht zu dem Gebiet, für das die Beistandspflicht im Nordatlantikvertrag festgeschrieben wurde.
Demnach wäre es eine rein politische Entscheidung, ob die Alliierten bei einem Angriff gegen die etwa 2000 Kilometer östlich der Philippinen gelegene Insel den Bündnisfall nach Artikel 5 ausrufen.
In Artikel 5 des Nordatlantikvertrag haben die Verbündeten festgelegt, „dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen (...) als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird.“
 

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