Donnerstag, 10. August 2017

Sonderfall DITIB? 


Im Februar 2015 ordnete die nordrhein-westfälische Landesregierung an, dass sich im Strafvollzug eingesetzte Dienstleister, darunter auch religiöse Seelsorger aller Religionen, einer Überprüfung durch den Landesverfassungsschutz zu unterziehen haben. Bemerkenswert war jedoch, dass Imame des der türkischen Religionsbehörde Diyanet und damit direkt der türkischen Regierung unterstehenden Ditib-Verbandes hiervon zunächst ausgenommen blieben. Erst als Diyanet einen den Märtyrertod verherrlichenden Cartoon veröffentlichte, ordnete Düsseldorf 2016 die Ausweitung der Überprüfung auch auf Ditib-Imame an. 
Seit dieser Anordnung haben sich bislang gerade einmal zwölf von 117 Ditib-Imamen in NRW dieser Anordnung unterworfen.

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